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Energieausweis


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Energieausweis

Ab wann ist welcher Energieausweis Pflicht ?

Alle Gebäude die neu vermietet oder verkauft werden, benötigen ab dem 01. Juli 2009 einen Energieausweis !

Die Energieausweise müssen dem Mieter oder Käufer der ein Interesse hat vorgelegt werden, es besteht keine Pflicht sie auszuhändigen und zu überlassen.
Wird der Energieausweis auf verlangen nicht vorgelegt, ist das eine Ordnungswiedrigkeit, die mit einer Geldbusse geandet werden kann.

Bedarfsausweis
Wohngebäude die weniger als 5 Wohnungen (1 bis 4 Wohnungen) besitzen und der Bauantrag vor dem 1. November1977 gestellt wurde benötigen bei Vermietung oder Verkauf den Bedarfsausweis.

Verbrauchsausweis
Bei Wohngebäuden die dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 entsprechen oder der Bauantrag nach dem 1. November1977 gestellt wurde besteht Wahlfreiheit zwischen dem Verbrauchsausweis oder den Bedarfsausweis.
Für Nichtwohngebäude besteht ebenfalls Wahlfreiheit zwischen dem Verbrauchsausweis oder den Bedarfsausweis.

Wer braucht einen Energieausweis...

...und wie lange ist er gültig ?

J
eder der ein Haus Vermietet, aber nur bei einem Mieterwechsel jeder der sein Haus verkauft.

Auf Anfrage eines potentielle Mieters oder Käufers muss der Energieausweis vorgelegt werden. Öffenliche Gebäude und Gebäude mit einer Nutzfläche von mind. 1.000 m2 müssen den Energieausweis für alle sichtbar aushängen.

Wozu dient der Energieausweis ?

Der Energieausweis soll einen Vergleichsmaßstab schaffen, der es ermöglicht verschiedene Gebäude energetisch miteinander zu vergleichen und ausserdem Ansporn geben um die Energieeffizienz zu verbessern und damit den Ausstoss von klimaschädlichen CO2 (Kohlendioxidgas) zu vermindern.
Energieeffizienz meint: weniger Energieverbrauch mit dem selben Nutzen.

Über den Endenergiebedarf für die Beurteilung eines Gebäudes liegen in der Regel keine vergleichbaren Daten vor. Die Verbrauchsabrechnung allein ist keine zuverlässige Quelle um ein Gebäude zu beurteilen, weil der Verbrauch auch das (sehr unterschiedliche) Nutzerverhalten beinhaltet. Das Nutzerverhalten kann sparsam (Eisbär) oder verschwenderisch (Frostbeule) sein.

Nur wer den Zustand einer Immobilie kennt kann gezielt Maßnahmen zur Energieeinsparung ergreifen. Wer den Energiebedarf seines Hauses kennt kann diesen mit einer energetischen Bewertungsscala vergleichen und gezielte Energiesparmassnahmen ergreifen und somit die Kosten für die Wohnungs- und Gebäudebeheizung senken und helfen den Treibhauseffekt zu verlangsammen um die Klimakatastrophe zu verhindern.

Bei einigen Elektrogeräten wie Kühlgeräte, Waschmaschinen gibt es bereits eine Angabe über den Energieverbrauch (Energiebedarf !) . Um das deutlich darzustellen wurden Energieeffiziensklassen von A++ (sehr gut) bis I sehr schlecht) eingeführt. Auch hier gilt, wenn die Kühltruhe nicht richtig geschlossen ist am warmen Ort steht, die Kühltemperatur von Stufe -18° Grad auf Stufe -22° Grad gestellt wird, dann wird der tatsächliche Stronmverbrauch Höher sein als der angegebene "Verbrauch" laut Herstellerangabe !

Beim Hauskauf wurde bisher nicht danach gefragt.
Und genau das möchte der Energieausweis ändern. - Wieviel Energie "verbraucht" dieses Haus denn ? Bei einem Haus ist der "Verbrauch" bisher nur anhand der Verbrauchsabrechnung zu erkennen. Diese ist sehr Individuell, je nach Heizverhalten (Bleifuss oder nicht !). Der Heizbedarf vergleichbar bei einer "Verbrauchsangabe" wie beim Auto ist mit einem bedarfsorientiertem Energieausweis möglich und sinnvoll. Ob Sie dann Vollgas Heizen oder besser nicht bleibt dann Ihnen selbst überlassen.

Was ist ein bedarfsorientierter Energieausweis ?

Beim bedarfsorientierten Energieausweis wird der Endenergiebedarf ihres Gebäudes mittels Computerprogramms anhand der Gebäudehüllfläche mit genormten Daten aufgrund von Plänen und Baubeschreibungen, Heizunganlage berechnet und lässt das individuelle Nutzerverhalten aussen vor. Weiterhin werden sinnvolle konkrete Vorschläge zur energetischen Sanierung und Modernisierung gemacht. Die Gebäudehülle, die Heizanlagentechnik werden einzeln bewertet.

Das Ergebnis ist eine Energiekennzahl die es ermöglicht Mietern, Käufern, Hausbesitzern eine konkrete Entscheidungshilfe zu einem Objekt zu geben und auch vergleichbar zu machen. Natürlich wird auch die Energieeinsparung durch das Nutzerverhalten erklärt. Die Daten vom Energiepassausteller ermittelt werden um den Energiebedarf beim Wohngebäude zu ermitteln sind:
die Daten der Heizunsganlage, das beheizte Gebäudevolumen, die Flächen der Bauteile von Fenstern, Aussenwänden, Dachflächen, Kellerdecken, Decken zum unbeheizten Dachraum, die verschiedenen Baumaterialien und Konstruktionsaufbauten der Bauteile, Klimadaten wie Aussentemperatur, geografische Lage des Gebäudes und Luftwechsel sowie die Gewinne durch Sonnenenergie, werden auch berücksichtigt.

Die Hüllflächen und das beheizte Volumen des Hauses werden anhand von Bauplänen ermittelt. Die Baustoffe werden entweder nach Baualter standardisiert oder nach Angaben aus der Baubeschreibung des Hauses ermittelt. Die Luftwechsel- und Klimadaten sind Standardkennwerte.
Das Ergebnis ist ein genormter Bedarfswert vergleichbar mit dem "Spritbedarf" beim Auto oder der Energieeffizienzklasse bei Elektrogeräten . Natürlich wird auch der tatsächliche Energieverbrauch als Vergleichsgrösse anhand Ihrer Verbrauchsabrechnung angegeben. Sie möchten ja vieleicht wissen ob der genormte Verbrauch darüber oder darunter liegt. Dies ist ein Indikator dafür ob Energie zuviel verbraucht wird oder nicht.

Der Energieausweis für Gewerbliche Objekte beinhaltet zum Beispiel auch die Erfassung des Stromverbrauchs von Beleuchtung und Lüftungsanlagen etc. Der Ausweis für Gewerbeobjekte kann Aufgrund der unklaren Normungs und Gesetzeslage noch nicht offiziell ausgestellt werden.

Die Ausstellung des Energieausweis ist in der Energieeinsparverordnung zwingend vorgeschrieben. Der Energieausweis besteht aus 4 Seiten und Modernisierungsvorschlägen.

Was ist ein verbrauchsorientierter Energieausweis

Beim verbrauschsorientierten Ausweis ist lediglich der Energieverbrauch aus Rechnungen der letzten 3 Jahre zu erkennen. Dieser Verbrauch wird vom Energieberater witterungsbereinigt umgerechnet. Der Energieverbrauchswert im Energieausweis beinhaltet der Energieverbrauch für Raumwärme und Warmwasserbereitung.

Der Verbrauchsorientierte Ausweis bietet keinerlei Vergleichsmöglichkeit und Aussagekraft zu anderen Gebäuden. Selbst der Vergleich von gleichen Gebäuden ist mit verbrauchsorientierten Ausweisen nicht möglich !!! Eine genaue Ausage über den Verbrauch soll und kann der Eneergieausweis gar nicht liefern. Er soll eine Richtung vorgeben ob ein Gebäude einen gewissen Energiesparstandard erfüllt und eine Vergleichbarkeit mit anderen Gebäuden ermöglichen. Wenn Sie nur den Verbrauch kennen wissen Sie als Mieter oder Käufer nicht ob das Gebäude gut oder schlechten Energiestandard hat. Der Energiestandard eines Gebäudes ist nur durch im bedarfsorientierten Energieausweis zu erkennen. Der Energieausweis gilt für das ganze Gebäude, das heisst, die wenn Sie z.B. eine Eckwohnung, Eckhaus, Mitelwohnung, Mittelhaus bewohnen, dann wird der Energiepass trotz unterschiedlicher Lagen die gleiche Aussage haben. Wichtig ist aber, das der Energiestandard des Gebäudes erkennbar wird und nicht nur der individuelle Verbrauch !!! Die Modernisierungsempfehlungen können nur so gut sein, wie die Angaben des Eigentümers die dem Energieberater mitteilen. Da eine Vor Ort Begehung nicht vorgeschrieben ist, ist der Eigentümer für die Datenerfassung des Gebäudes und der Verbrauchsangaben verantwortlich. Wenn der Eigentümer genaue und richtige Angaben in der Datenerhebungsliste machen kann, dann können auch vernünftige Modernisierungsvorschläge vorgeschlagen werden.
Sieht sich der Eigentümer nicht in der Lage Angaben zu machen, dann ist ein Vor Ort Termin unumgänglich.

Was ist sinnvoller...

...Verbrauchsorientiert ? oder Bedarfsorientiert ?

Energieausweis ist nicht gleich Energieausweis !!!
Die Ausstellung der Energieausweisen beinhaltet verschiedenen Vorgehensweisen und deshalb einen Minder- oder Mehraufwand für die Datenerfassung, Dateneingabe, Datenauswertung und Beratung zum Energieausweis. Denn hinter dem Energieausweis steckt eine Berechnung nach vorgegebenen Berechnungsverfahren, DIN Normen und der EnEV. Der Energieausweis kann Ihre bisher gemachten Sanierungen beinhalten oder nur ihren Verbrauch an Energie (Gas, Öl, Holz, Strom) als Grundlage haben.

Welche Verfahren gibt es ?

- A. Ausführliches Verfahren (Bedarfsausweis) nach dem Zustand des Gebäudes bei der Ausstellung des Ausweises.
- B. Verbrauchsorientierter Energieausweis (Verbrauchsausweis nach Verbrauchsangaben der letzten 3 Jahre).

A - Ausführliches Verfahren nach dem Ist Zustand des Gebäudes.
Dieses Verfahren ist das aufwendigste da es den tatsächlichen Gebäudezustand (Ist Zustand) nach den vorhandenen Gegebenheiten (Heizung und Bauteile) erfasst. Idealer Weise liegt eine aktuelle Baubeschreibung vor. Wenn nicht, werden die vorhandene Bauteile gesichtet und die Konstruktion augenscheinlich und durch Befragung der Eigentümer bestimmt. Hierfür sind aktuelle Pläne vom Haus für die Erfassung der Flächen unerlässlich. Ebenso wichtig sind Angaben über die vorhandene Heizungsanlage. Dieser Energieausweis sollte gewählt werden, wenn das Gebäude aufgrund einer späteren Sanierung bereits energetisch verbessert wurde oder im Anschluss an eine energetische Sanierung.
Natürlich, in Mehrfamilienhäusern benötigen Eckwohnungen, bei Reihenhäusern die Eckgebäude mehr Energie als innenliegende Wohnungen / Gebäude. Obwohl der bedarfsorientierte Energieausweis für Eck- oder Innenliegende Wohnungen / Gebäude den selben Wert aufweist, können die Werte vom baulichen her doch verglichen werden. Das ist beim verbrauchsorientierten Energieausweis nicht möglich, weil das Nutzerverhalten (siehe B.) sehr unterschiedlich ist.

B - Verbrauchsorientierter Energieausweis
Diese Verfahren kann das preisgünstigste sein, wenn (wirklich) ALLE Angaben von Ihnen gemacht werden können !!! und wenigstens eine Telefonberatung erfolgt. Wer nur einen Energieausweis für die Pflichterfüllung braucht kann dies Verfahren wählen.

Der Energieausweis soll ein Indikator für einen Energiemasstab sein, "ist das Haus gut oder schlecht geeignet um zukünftig wenig Energie zu Verbrauch " ? Ausserdem soll der Energiestandard der Gebäude (nicht die Nutzer und deren Energieverhalten) Vergleichbar gemacht werden.

Beispiel Kraftstoffverbrauch beim Auto.
Sie möchten ein Auto kaufen oder für den Urlaub leihen. Wenn Sie nach dem tatsächlichen Verbrauch eines Fahrzeuges fragen, was fangen Sie mit der Antwort an ? Sie wissen von seinen Fahrgewohnheiten nichts !!!

Der Energieausweis kann im Zweifelsfall eine Entscheidungshilfe sein, ob eine Wohnung gekauft oder gemietet werden soll.
Wenn ich aber nur weis (z.B. im Verbrauchsausweis) wie hoch der Verbrauch ist nützt mir das herzlich wenig. Denn wenn der Vormieter / Vorbesitzer die Heizung nur selten benutzt hat, weil dieser Urlaub im Winter macht oder wie in Eisbär heizt und mit einer Zimmertemperatur von 18° Grad zufrieden war, manche Räume garnicht beheizt hat, dann fällt der Verbrauchsausweis gut aus.
Wenn der Vormieter / Vorbesitzer alle Räume der Wohnung auf durchschnittlich 22° Grad beheizt hat, weil er es lieber sehr warm haben möchte, die Wohnung gerne gelüftet haben möchte und die Fenster im Winter gekippt hat, dann fällt der Verbrauchsausweis schlecht aus.
Zwischen 18° und 22° Grad Durchschnittstemperatur liegen ca. 24 % Unterschied im Verbrauch.

...entscheiden Sie selbst welcher Energieausweis sinnvoller ist !?

Wann sollte / muss...

...ein neuer Energieausweis erstellt werden ?
Der Energieausweis hat 10 Jahre Gültigkeit nach Ausstellungsdatum. Danach muss ein neuer Energieausweis erstellt werden.
Spätestens nach einer energetischen Sanierung, ( Alter-Heizkessel wurde gegen einen neuen z.B.Brennwert-Heizkessel oder Wärmepumpeausgetauscht, Dach und Wände wurden gedämmt) sollte der Energieausweis sinnvollerweise neu berechnet werden.
Sonst sieht ja keiner den Unterschied !

Wie erkenne ich den Energieausweisaussteller ?

Die Energieausweise dürfen nur zugelassenen Personen gem. EnEV § 21 ausgestellt werden. Ganz sicher gehen Sie, wenn der Energieberater bei der deutschen Energieagentur (dena) registriert ist. Er sollte möglichst von qualifizierten Personen ausgestellt werden, die kein Interesse an einer weitergehenden Leistung mit sich bringt. Ich bin unabhängiger Vor Ort Energieberater der Bafa. Bafa Energieberater benötigen für die Energieberatertätigkeit eine zusätzliche besondere Qualifizierung. Energieausweisausteller müssen einen bestimmte Qualifizierung z.B. Architekt etc. haben. Bafa Berater arbeiten darüber hinaus unabhängig und sind für die energetische Sanierungsplanung besonders geschult und dürfen ausserdem keine handwerklichen Leistungen sowie Verkauf von Energie anbieten. !!! Denken Sie daran der Energiepass ist Pflicht aber auch eine Chance den Energieverbrauch zu senken. Unabhängige Energieberater erstellen mehr als nur Dokumente, sie beraten auch unabhängig.

Energieausweise für Wohngebäude & Nichtwohngebäude

Die EnEV (Energieeinsparverordnung) unterscheidet Energieausweise für Wohnbereich und Nichtwohnbereiche.

Auch "Nicht Wohngebäude" / gewerbliche Objekte) benötigen eine Energieausweis. Der Unterschied ist beim Bedarfsausweis ein wesentlich erhöhter Aufwand für die Erstellung gegenüber bei den Wohngebäuden. Der Arbeitsaufwand für die Erstellung der Bedarfsausweise für Nichtwohngebäude ist nicht zu vergleichen mit den Bedarfsausweisen für Wohngebäuden.

Die Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude sind aufwendiger zu erstellen als bei Wohngebäuden, weil unter anderem auch der Strom für z.B die Beleuchtung berücksichtigt wird. Dies ist bei den Verbrauchsausweisen für Wohngebäude nicht der Fall.

Energieausweise Mischgebäude (mit 2 Nutzungsarten)

Gebäude die eine Wohnnutzung und eine Nichtwohnutzung haben benötigen i.R. Zwei getrennte Energieausweise.
Wenn eine Hauptnutzung ca. 90 % beträgt, die Nebennutzung ca. 10 % beträgt, dann darf 1 Energieausweis ausgestellt werden.

Hinweis zum Energiepass und Bafa Förderung

Mittlerweile ist gestattet den Energieausweis mit der "Vor Ort Beratung" der Bafa zu verknüpfen. Der Energieausweis ist eine gesonderte Leistung und wird nicht finanziell gefördert. Dennnoch kann der Energieausweis wesentlich günstiger angeboten werden, wenn die beiden Leistungen miteinander verknüpft werden.

Brauchen denkmalgeschützte Gebäude...

...einen Energieausweis ?

Für Baudenkmäler ist der Energieausweis nicht zwingend vorgeschrieben, weil diese Gebäude unter Umständen nicht Saniert werden dürfen. Natürlich ist der Energieausweis auch hier möglich. Eine Ausnahme ist, wenn das denkmalgeschützte Gebäude eine Förderung der KfW für ein Neubauniveau erhält, dann ist das Gebäude energetisch erfasst und ein Energiebedarfsausweis erstellt worden. In diesem Fall ist ein Energieausweis (Energiepass) verpflichtend auszustellen. (Das gilt im Übrigen für alle Gebäude die wesentlich saniert wurden, (im Sinne der EnEV).

Energieausweisausstellung = Sanierungspflicht ?

Die Ausstellung eines Energieausweises löst keine energetische Sanierungspflicht aus. Eine Nachrüstpflicht fordert die EnEV bei nicht begehbaren obersten Geschossdecken und Heizrohrdämmungen aber auch bei sehr alten Heizanlagen die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Dennoch ist eine energetische fachliche Sanierung sehr Sinnvoll.