(Allgemeine Geschäftsbedingungen) frankenIMMO, Immobilien & Miet -Objekte Pianski eK. · Altenbach 23 · 96110 Scheßlitz · Tel.: 09542-773949 · Maklerunternehmen: nach § 34c nach GweO · Inhaber: Pianski Kerstin · Aufsichtsbehörde: Stadt Bamberg · Amtsgericht: Bamberg · Finanzbehörde: Finanzamt Bamberg, Steuernummer 20725840226, IDNr. 96174185026 · IHK Handelsregister-Eintrag: 1176 · Markenschutz: "frankenIMMO" in Wort und Bild, Deutsches Patent- und Marken- Amt, Register-Nr. 302010001330, nachstehend "frankenIMMO" benannt.
• Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages sowie mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Der Abschluss eines Nachweis- und Vermittlungsauftrages, die Nutzung unserer Dienstleistungen und Internetseiten sowie die Entgegennahme von Geschäftsunterlagen und Informationen zu den von uns angebotenen Objekten gilt in jedem Fall als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. • Alle Objekte werden im Auftrag und mit der Befugnis des Verkäufers/Eigentümers angeboten. Die in unseren Geschäftsunterlagen gemachten Angaben zu den Objekten beruhen auf den Aussagen und den Unterlagen des Verkäufers/Eigentümers. Alle Unterlagen werden von uns sorgfältig zusammengestellt und auf ihre Richtigkeit hin überprüft. Evtl. Fehlangaben können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Daraus resultierende Gewährleistungsansprüche werden ausgeschlossen. Verbindlich sind nur, die Bestandteile des Notarvertrages oder Miet-/Pacht-Vertrags. • Der Empfänger/Adressat verpflichtet sich weiterhin uns umgehend in geeigneter Form zu informieren, wenn er einen Vertrag über ein von uns angebotenes Objekt abschließt. Eine Besichtigung eines Objektes kann nur in Absprache und Begleitung eines Immobilien-Beraters unseres Hauses erfolgen.
• 1.0 Provision/en 1.1 Vermietung: Bei Abschluss eines Mietvertrages durch unsere Vermittlung wird eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 2 Kaltmieten zzgl. der gesetzlichen MWSt. erhoben. Bei Sozialschwachen Mietinteressenten sowie Schülern und Studenten verrechnen wir 1 Kaltmiete (jedoch mindestens 300,- Euro) zzgl. der gesetzlichen MWSt.; 1.2 Verpachtung und Gewerbemietverträge: Bei Abschluss eines Gewerbemiet- oder Pachtvertrages wird eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 2 Kaltmieten bzw. Pachten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer erhoben. 1.3 Verkauf: Bei An- und Verkauf von Haus und Grundbesitz oder Eigentumswohnungen (Teileigentum) erheben wir vom Käufer eine Vermittlungsgebühr von 3% zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis. Vom Verkäufer werden in der Regel KEINE Gebühren erhoben, Grundlage hierfür ist jedoch die Vereinbarung eines Servicepaketes das schriftlich festgehalten wird. Wurde kein Servicepaket vereinbart kann von frankenIMMO eine Vermittlungsgebühr von 3% zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis erhoben werden.
• 2.0 Angebote 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Ihnen liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Irrtum, Zwischenverkauf, Vermietung bleiben vorbehalten. Wir haften nicht für die Angaben. 2.2 Unsere Angebote und Mitteilungen sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.
• 3.0 Vorkenntnis von Objekten: Ist dem Empfänger unseres Angebotes ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich unter Nennung der Quelle mitzuteilen.
• 4.0 Provisionsanspruch & Kosten, Entstehung und Fälligkeit 4.1 Endstehung des Provisionsanspruches: Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Schriftlich Zusagen die als "Verbindliche Zusage" ausgewiesen sind, sowie Vorverträge die z.B. bei Kaufabsicht geschlossen werden, dienen zur Regelung des Miet- /Pacht und oder des notariell beurkundeten Kaufvertrages, der zu einem späteren Termin geschlossen wird. Für den Provisionsanspruch sind sie im selben Maße wirksam wie der, spätere, Beurkundete Miet- /Pacht- /Kaufvertrag der vom Vermieter, Verpächter, Verkäufer oder Notar ausgefertigt wird. Wird der Vertrag zu anderen als den von uns genannten Bedingungen geschlossen oder kommt er zu einem anderen Objekt des von uns benannten Vertragspartners zustande, so mindert dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete). Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts aus von einer Partei zu vertretenden oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Bei Ausübung eines Anfechtungsrechts durch unseren Angebotsempfänger (Kunden), das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Vertragspartei begründet ist, tritt anstelle unseres Provisionsanspruches ein Schadenersatzanspruch gegen den Anfechtenden. 4.2 Folgegeschäft: Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen. 4.3 Fälligkeit des Provisionsanspruches und andere Kosten: Unser Provisionsanspruch wird direkt bei bzw. ab Beurkundung und oder Vor-/Vertragsabschluß fällig und wird hier sofort gegen Rechnungsstellung und Quittungsstellung von frankenIMMO oder einer seiner Beauftragten kassiert. Sollte eine Überweisung auf einer von frankenIMMO angegeben Bankverbindung vereinbart worden sein, ist diese ebenfalls sofort nach Vertragsschluss zu tätigen und der Rechnungsbetrag, ohne Abzug, innerhalb 5 Werktagen zur Gutschrift zu bringen. Der Vertrag bedarf nicht ausdrücklich der Schriftform. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 8,5 % p.a. fällig. Die Verzugszinsen sowie 20 EUR Mahnkosten, pro Mahnung, werden ab 7 Tagen nach Rechnungsstellung berechnet.
• 5.0 Mitwirkungspflicht 5.3 Eigenverantwortliche Liquiditätsprüfung: Der Interessent (Suchende) ist verpflichtet vor Inanspruchnahme unseres Services, insbesondere vor Besichtigungsterminen zu prüfen ob die Finanzierung des Objektes zuzüglich evtl. entstehender Mehr- und Nebenkosten gesichert ist. Wurde die eigenverantwortliche Liquiditätsprüfung versäumt, und kommt hierdurch kein positiver Vertragsabschluss zustande, ist frankenIMMO berechtigt entstandene Auslagen gelten zu machen und entsprechende Unterlagen frankenIMMO auf Verlangen auszuhändigen. Bei Verstoß gegen Liquiditätsprüfung berechnen wir einen Auslagenersatz, der Arbeitsleistung wie zB. Bei Besichtigunstermine, von 60,- Euro pro angefangen Stunde (siehe dazu auch 9.0). 5.2 Termine: Alle vereinbarten Termine sind bindend. "Abhol-" und oder "Bring" - Termine eingeschlossen. Insbesondere Besichtigungstermine die vereinbart wurden müssen vom Kunden bei Nichteinhaltung mindestens 1 Stunde vor Beginn abgesagt werden um die Entstehung weitere Kosten wie zB. Anfahrt usw. zu vermeiden. Bei fahrlässigem Verstoß gegen diese Regelung ist frankenIMMO berechnen wir eine Auslagenpauschale von 30 EUR (siehe dazu auch 9.0). 5.3 Daten & Informationen: Der Verkäufer/Eigentümer sowie der der Interessent ist verpflichtet frankenIMMO alle Zweckdienlichen Informationen und Daten wahrheitsgemäß und lückenlos mitzuteilen. Evtl. Unterlagen wie Baupläne und Energieausweis etc. sind frankenIMMO zur Einsichtnahme und evtl. Anfertigung von Duplikaten auszuhändigen. 5.4 Schlüssel-/Haftung: Der Verkäufer/Eigentümer hat die Verpflichtung, während der Vermittlungsphase, eine kurzfristige Besichtigung des zu vermittelnden Objektes zu ermöglichen. Um dies zu gewährleisten sind die Schlüssel, zu hinterlegen oder frankenIMMO gegen Quittung auszuhändigen. 5.5 Vermarktung / Werbung: Durch die Nutzung unseres Services erklärt sich der Verkäufer/Eigentümer einverstanden alle erforderlichen Maßnahmen der üblichen Vermarktung zu erlauben. Hierzu gehört in der Regel, die Anbringung eines Vemarktungshinweises wie zB. Hinweis-/Schild am Objekt oder dessen Grundstück. Werbeträger wie zB. Internet, Zeitung, Radio oder Fernsehen.
• 6.0 Vermittlungsauftrag-/Vertrag Mittel- sowie unmittelbare Anfrage, durch evtl. Kauf-/Miet-/Pacht-Interessenten, betreffend das zu vermittelnden Objektes, sind direkt an frankenIMMO weiter zu leiten bzw. an unser Haus zu verweisen.
• 7.0 Vertragsverhandlungen und Abschluss: Werden aufgrund unseres Nachweises und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Vertragsverhandlungen mit der von uns benannten Partei aufgenommen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit beim Vertragsabschluß. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Ferner haben wir Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift/-Kopie und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
• 8.0 Vetraulichkeitsverpflichtung: Der Interessent/Empfänger/Adressat (Suchende) von Geschäftsunterlagen ist verpflichtet die Daten sowie Unterlagen und Informationen, der von uns angebotenen Objekte, vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe unserer Angebote an Dritte ist ohne unsere Zustimmung nicht zulässig.
• 9.0 Schadenersatzansprüche: Zuwiderhandlungen aus gegen die in der gelisteten Schlüsselpunkte unserer AGB berechtigt frankenIMMO Schadenersatzansprüche in Höhe von 6%, zzgl. gesetzlicher MwSt., aus der ausgeschriebenen Kaufpreissumme zzgl. evtl. Auslagen und Kosten, wie zB. notarielle Kostennoten etc., gelten zu machen. Insbesondere bei Verstöße gegen Punkt 1.3, 2.0, 3.0, 4.0, 5.0, 6.0, 7.0, 8.0, und deren Unterpunkten;
• 10.0 Datenschutz: Der Verkäufer/Eigentümer oder der Empfänger/Adressat von Geschäfts-Unterlegen stimmt zu, dass seine persönlichen Daten im EDV-System erfasst werden, wobei wir uns verpflichten, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes einzuhalten.
• 11.0 Beendigung des Auftrages: Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu informieren. Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns, Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.
• 12.0 Rechtsunwirksamkeiten: Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Mit Erscheinen dieser Vertragsbedingungen verlieren alle vorherigen ihre Gültigkeit.
• 13.0 Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bamberg.
Scheßlitz, den 01.01.2011
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